▼ Webseitenbetreiber
Abandonedwalls.de archiviert, dokumentiert und fotografiert verlassene Orte und Gebäude in Berlin und auch in Brandenburg und wurde im Jahr 2014 gegründet. Mit unseren Informationen und Bildmaterialien auf unserer Webseite verfolgen wir kein kommerzielles Interesse. Unsere Webseite wird nicht gewerblich betrieben. Mehr Informationen bzgl. unserer Seite und der Leidenschaft Urban Exploration findest du im Menü unter "Über Uns/Urbex".
Verantwortlich für die Webseite "www.abandonedwalls.de" ist:
Projekt: Abandonedwalls.de
Inhaber: R.-J. Görgens
Wohnort: Osnabrück / Deutschland
E-Mail: [email protected]
Für die Kontaktaufnahme verwende bitte das Kontaktformular der Webseite (Impressum/Kontakt - Reiter "Kontaktformular" öffnet sich).
Natürlich kannst du auch über dein E-Mail-Programm eine Mail an [email protected] schreiben.
Für die Kontaktaufnahme über das soziale Netzwerk Facebook nutze bitte den Facebook-Button unten links auf der Willkommensseite.
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▼ Urheberrecht Bildmaterialien
Alle auf Abandonedwalls.de und auf unseren Facebook-Kanal bereitgestellten Fotografien, Texte sowie auch Grafiken unterliegen meinem Copyright. Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Veränderung sowie die gewerbliche oder private Nutzung oder auch eine Weitergabe an Dritte wird ohne ausdrückliche Einwilligung untersagt und kann bei Verstoß auch bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden, welche straf- und zivilrechtlich verfolgt werden kann.
Falls du Interesse am Bildmaterial hast bzw. die geschichtlichen, teilweise sehr neutral gehaltenen, Informationen nutzen möchtest (z. B. eigene Webseite), dann sende uns einfach eine E-Mail.
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▼ Zugänglichkeit/Vandalismus in den Objekten
Alle auf dieser Seite besuchten Gebäude/Orte waren zum Zeitpunkt der Aufnahme für Jedermann zugänglich gewesen. Ich möchte betonen, dass wir weder in die Gebäude eingebrochen sind, noch Absperrungen/Versiegelungen etc. aufgebrochen haben. Alle Gebäude waren aufgrund fehlenden Wachschutz, Absicherung oder auch Versiegelung der Gebäude offenstehend und für Jedermann zugänglich gewesen.
Die Urban Exploration-Szene lehnen jede Form von Vandalismus, Diebstahl und Brandstiftung strikt ab. Immer mehr Orte werden durch Vandalismus, Brandstiftung oder auch den Schrottsammlern stark in Mitleidenschaft gezogen und sind wortwörtlich nach wenigen Jahren abrissreif. Dies ärgert nicht nur die Besitzer einiger Objekte sondern auch viele Fotografen, Nachbarn oder Historiker.
Aufgrund des starken Vandalismus und einiger "Schwarzen Schafe in der Szene" geben wir keine Standorte an andere weiter. Die geschichtlichen Informationen auf dieser Webseite werden, sofern dieser Ort nicht sehr bekannt ist, bei unbekannten Objekten sehr neutral gehalten!!
Wir hinterlassen nichts außer Fußspuren und nehmen nichts mit außer unsere gesammelten Eindrücke und Fotografien.
Ich hab im Allgemeinen recht positive Erfahrungen mit dem Wachschutz bzw. den Besitzern/dem Besitzer machen können. Fast immer im Einverständnis den Ort veröffentlichen zu dürfen, allerdings den Standort nicht an andere Personen weiterzugeben und die Geschichte des Ortes neutral zu verfassen. Viele Besitzer sind weiterhin mit der Bitte an mich herangetreten, den Text "Zutritt mit Genehmigung" nicht zu veröffentlichen und auch darüber zu schweigen. Warum? Die Besitzer möchten nicht, dass ihr Eigentum überregional bekannt wird und möchten auch nicht mit weiteren Anfragen, auch Massenanfragen, belästigt werden.
Die Urban Exploration-Szene lehnen jede Form von Vandalismus, Diebstahl und Brandstiftung strikt ab. Immer mehr Orte werden durch Vandalismus, Brandstiftung oder auch den Schrottsammlern stark in Mitleidenschaft gezogen und sind wortwörtlich nach wenigen Jahren abrissreif. Dies ärgert nicht nur die Besitzer einiger Objekte sondern auch viele Fotografen, Nachbarn oder Historiker.
Aufgrund des starken Vandalismus und einiger "Schwarzen Schafe in der Szene" geben wir keine Standorte an andere weiter. Die geschichtlichen Informationen auf dieser Webseite werden, sofern dieser Ort nicht sehr bekannt ist, bei unbekannten Objekten sehr neutral gehalten!!
Wir hinterlassen nichts außer Fußspuren und nehmen nichts mit außer unsere gesammelten Eindrücke und Fotografien.
Ich hab im Allgemeinen recht positive Erfahrungen mit dem Wachschutz bzw. den Besitzern/dem Besitzer machen können. Fast immer im Einverständnis den Ort veröffentlichen zu dürfen, allerdings den Standort nicht an andere Personen weiterzugeben und die Geschichte des Ortes neutral zu verfassen. Viele Besitzer sind weiterhin mit der Bitte an mich herangetreten, den Text "Zutritt mit Genehmigung" nicht zu veröffentlichen und auch darüber zu schweigen. Warum? Die Besitzer möchten nicht, dass ihr Eigentum überregional bekannt wird und möchten auch nicht mit weiteren Anfragen, auch Massenanfragen, belästigt werden.
▼ Haftungsausschuss
In einem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Hamburger Landgericht entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links (= extern gelinkte Seite) die Inhalte auf dieser extern gelinkten Seite mit zu verantworten hat. Eine ausdrückliche Distanzierung von diesen Inhalten kann dies allerdings verhindern.
Ich distanziere mich ausdrücklich von den Inhalten aller auf dieser Seite (abandonedwalls.de) extern gelinkten Seiten. Ich habe weder generellen Einfluss auf die extern gelinkten Seite oder die Gestaltung der Inhalte.
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▼ Rechtslage von Urban Exploration
Die Rechtslage von Urban Exploration ist sehr umfassend und soll an dieser Stelle zur allgemeinen Information kurz aufgegriffen werden:
Im Allgemeinen ist es in Deutschland (ich spreche nur von Deutschland) sehr selten, dass Gebäude besitzerlos sind. Es ist aber möglich, zum Beispiel wenn im Grundbuch keine Kontaktperson eingetragen ist. Dies ist aber sehr selten und nicht die Regel!
Einige Grundstücksbesitzer oder -verwalter (ich spreche nicht von der Mehrheit) können wenig Verständnis mit Urban Exploration, der fotografischen Dokumentation von verlassenen Gebäuden/Orten, aufbringen. Deshalb sind Sondergenehmigungen selten, da auch vor allem bei vielen Orten die Besitzverhältnisse nicht eindeutig geklärt sind. Urban Exploration ist keine rechtliche Grauzone! Streng genommen ist Urban Exploration im Allgemeinen in Deutschland nach Paragraf 123f sowie nach Paragraf 124f bei schweren Hausfriedensbruch ein Tatbestand, welches unter anderem mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder Geldstrafe geahndet werden kann. In den meisten Fällen passiert nichts - aber auch hier gilt: Das ist nicht die Regel und auch keine Motivation (die Motivation ist ja die fotografische Dokumentation).
Meine Erfahrung zum Thema:
Es gibt einige Fotografen, die von einem Wachschutz, selten den Besitzer, aufgegriffen wurden. Auch ich wurde schon ein mal freundlich aufgegriffen und dürfte nach einem sehr interessanten Gespräch weiter fotografieren. Das eigene Verhalten entscheidet des Öfteren über den Ausgang der Situation. Ich hab im Allgemeinen recht positive Erfahrungen mit dem Wachschutz bzw. den Besitzern/dem Besitzer machen können. Fast immer im Einverständnis den Ort veröffentlichen zu dürfen, allerdings den Standort nicht an andere Personen weiterzugeben und die Geschichte des Ortes neutral zu verfassen. Viele Besitzer sind weiterhin mit der Bitte an mich herangetreten, den Text "Zutritt mit Genehmigung" nicht zu veröffentlichen und auch darüber zu schweigen. Warum? Die Besitzer möchten nicht, dass ihr Eigentum überregional bekannt wird und möchten auch nicht mit weiteren Anfragen, auch Massenanfragen, belästigt werden.
Im Allgemeinen ist es in Deutschland (ich spreche nur von Deutschland) sehr selten, dass Gebäude besitzerlos sind. Es ist aber möglich, zum Beispiel wenn im Grundbuch keine Kontaktperson eingetragen ist. Dies ist aber sehr selten und nicht die Regel!
Einige Grundstücksbesitzer oder -verwalter (ich spreche nicht von der Mehrheit) können wenig Verständnis mit Urban Exploration, der fotografischen Dokumentation von verlassenen Gebäuden/Orten, aufbringen. Deshalb sind Sondergenehmigungen selten, da auch vor allem bei vielen Orten die Besitzverhältnisse nicht eindeutig geklärt sind. Urban Exploration ist keine rechtliche Grauzone! Streng genommen ist Urban Exploration im Allgemeinen in Deutschland nach Paragraf 123f sowie nach Paragraf 124f bei schweren Hausfriedensbruch ein Tatbestand, welches unter anderem mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder Geldstrafe geahndet werden kann. In den meisten Fällen passiert nichts - aber auch hier gilt: Das ist nicht die Regel und auch keine Motivation (die Motivation ist ja die fotografische Dokumentation).
Meine Erfahrung zum Thema:
Es gibt einige Fotografen, die von einem Wachschutz, selten den Besitzer, aufgegriffen wurden. Auch ich wurde schon ein mal freundlich aufgegriffen und dürfte nach einem sehr interessanten Gespräch weiter fotografieren. Das eigene Verhalten entscheidet des Öfteren über den Ausgang der Situation. Ich hab im Allgemeinen recht positive Erfahrungen mit dem Wachschutz bzw. den Besitzern/dem Besitzer machen können. Fast immer im Einverständnis den Ort veröffentlichen zu dürfen, allerdings den Standort nicht an andere Personen weiterzugeben und die Geschichte des Ortes neutral zu verfassen. Viele Besitzer sind weiterhin mit der Bitte an mich herangetreten, den Text "Zutritt mit Genehmigung" nicht zu veröffentlichen und auch darüber zu schweigen. Warum? Die Besitzer möchten nicht, dass ihr Eigentum überregional bekannt wird und möchten auch nicht mit weiteren Anfragen, auch Massenanfragen, belästigt werden.